AGB
Teil A – Besucher
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Besucher der NextGen eXperience (NGX), organisiert von der
CityRadio Saarland GmbH, Zeppelinstr. 10, 66740 Saarlouis (im Folgenden: „Veranstalter“).
2. Tickets & Zutritt
-
Zutritt zum Messegelände haben ausschließlich Personen im Alter von 12 bis 26 Jahren.
-
Kinder unter 12 Jahren sowie Personen über 26 Jahren erhalten keinen Einlass.
-
Ein Altersnachweis (amtlicher Ausweis) ist erforderlich.
-
Tickets sind personengebunden. Eine Rückgabe ist nur möglich, wenn die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt wird.
3. Hausordnung & Sicherheit
-
Auf dem Gelände gelten die Hausordnung und die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
-
Verboten sind: Waffen, Pyrotechnik, Drogen, Alkohol, Glasflaschen, gefährliche Gegenstände.
-
Taschenkontrollen am Eingang sind möglich.
-
Besucher, die gegen Regeln verstoßen, können vom Gelände verwiesen werden.
4. Jugendschutz
-
Auf dem gesamten Gelände gilt ein striktes Alkoholverbot.
-
Rauchen, E-Zigaretten und Drogen sind untersagt.
-
Alle Spiele, Attraktionen und Inhalte sind für Besucher ab 12 Jahren geeignet. Inhalte mit USK/FSK 18 gibt es nicht.
5. Haftung
-
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
-
Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
-
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Aussteller, deren Stände oder deren Angebote verursacht werden. Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Aussteller geltend zu machen.
6. Programmänderungen
-
Der Veranstalter behält sich Änderungen im Programm, Line-up oder bei Ausstellern vor.
-
Ansprüche auf Rückerstattung entstehen dadurch nicht.
7. Bild- und Tonaufnahmen
-
Auf dem Gelände können Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden.
-
Mit dem Betreten der Veranstaltung erklären sich Besucher damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für Berichterstattung und Werbung genutzt werden dürfen.
Teil B – Aussteller
1. Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Veranstalter und Ausstellern, die an der NGX teilnehmen.
2. Anmeldung & Teilnahme
-
Anmeldungen sind verbindlich und werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter wirksam.
-
Der Veranstalter kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
3. Standflächen & Ausstattung
-
Standflächen werden nach Verfügbarkeit vergeben. Wünsche werden berücksichtigt, begründen aber keinen Anspruch.
-
Aussteller sind für Aufbau, Betrieb und Abbau ihrer Stände verantwortlich.
-
Alle Installationen müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
4. Werbung & Marketing
-
Werbung ist nur innerhalb der zugewiesenen Standflächen erlaubt.
-
Aktionen außerhalb des Standes (Flyer, Promotion, Sampling) sind nur mit Genehmigung des Veranstalters möglich.
-
Sponsoring- und Marketingrechte sind gesondert zu vereinbaren.
5. Jugendschutz & Inhalte
-
Alle ausgestellten Produkte, Inhalte und Aktionen müssen mit dem Jugendschutzgesetz vereinbar sein.
-
Inhalte ab USK/FSK 18 sind auf der NGX nicht zulässig.
-
Der Veranstalter ist berechtigt, unzulässige Inhalte zu entfernen.
6. Haftung & Versicherung
-
Aussteller haften für Schäden, die durch sie, ihr Personal oder ihre Stände verursacht werden.
-
Aussteller sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Auf- und Abbau, Vorführungen, Spiele oder sonstige Aktivitäten keine Gefahr für Besucher darstellen.
-
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb von Ausstellerständen entstehen.
-
Aussteller stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Besuchern) frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Betrieb des Standes entstehen.
-
Der Abschluss einer eigenen Betriebshaftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
7. Rücktritt & Ausschluss
-
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist nur bis zu einer vom Veranstalter festgelegten Frist möglich.
-
Der Veranstalter kann Aussteller von der Teilnahme ausschließen, wenn diese gegen die AGB oder Sicherheitsauflagen verstoßen.
Teil C – Schlussbestimmungen
-
Es gilt deutsches Recht.
-
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Saarlouis.
-
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
